Verträge sind das Herzstück unseres wirtschaftlichen wie privaten Lebens. Verträge schaffen im Idealfall die Sicherheit, dass zwei oder mehr Vertragsparteien eine gemeinsame Willensentscheidung so festhalten, dass jeder seine Rechte und Pflichten daraus erkennen kann und die Abwicklung klar geregelt ist.

Diesem Ideal fühle ich mich als Notar verpflichtet und werde daher bei jeglicher Vetragsgestaltung penibel die möglichen Rechtsfolgen erörtern und den Beteiligten erklären - unabhängig davon, ob es sich um Verträge mit Noratiatsaktpflicht handelt oder nicht.

Zur Erklärung:
Verträge können als Privaturkunde oder als Notariatsurkunde abgeschlossen werden. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass bestimmte Verträge in Notariatsaktform errichtet werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen.

Ziel ist es immer, langfristig Rechtssicherheit zu erreichen und eine spätere Anfechtung - auch durch Dritte - möglichst auszuschließen.



© Mag. Josef Loidl 2018