Als Treuhänder übernehme ich aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig vom Treugeber. Ich verpflichte mich, die treuhändig verwahrten Werte oder Belege erst weiterzuleiten, wenn die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen und Bedingungen nachweislich eingetreten oder gegeben sind.
Mit der Notartreuhandbank Aktiengesellschaft (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung. Die Notare haben für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften ein besonderes, computergestütztes Register eingerichtet: das notarielle Treuhandregister (THR).