Ein Notar ist immer dann gefragt, wenn es um die Errichtung von Urkunden über Verträge (z. B. Kauf- und Schenkungsverträge) oder rechtliche Erklärungen (z. B. Testament) geht, die eine besondere Beweiskraft haben sollen. Öffentliche Urkunden, die ein Notar verfasst, liefern einen Beweis dessen, was darin amtlich erklärt und vom Notar bezeugt wird.
Ein Notar verwahrt die öffentlichen Urkunden im Original - Ausfertigungen können jederzeit angefordert werden. Dadurch kann ein solches Dokument auch nicht verloren gehen. Dafür haften sowohl die Amtsnachfolger als auch das Notariatsarchiv.